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Rosa Brockenhaus Hilfswerkverein

GESCHICHTE

Am 22. März 2010 wurde der Rosa Brockenhaus Hilfswerkverein gegründet. Zur finanziellen Unterstützung des Vereins haben wir ein Brockenhaus eröffnet. 
Im Januar 2011 haben wir dann in Bern-Bethlehem einen neuen Standort für unser Projekt gefunden und gemietet. Anschliessend konnten wir dank vielen freiwilligen Einsätzen der Mitglieder das Brockenhaus und die Werkstätten einrichten und am 19. Februar 2011 eröffnen.
Seit März 2016 haben wir für unser Projekt einen neuen Standort in Wankdorf gemietet und sind umgezogen.

DER VEREIN

Der Rosa Brockenhaus Hilfswerkverein ist gemeinnützig, solidarisch und verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Soziales Denken und Handeln stehen im Vordergrund der Aktivitäten des Rosa Brockenhaus Hilfswerkvereins. Im Umfeld unserer mobilen, sich rasch veränderten Gesellschaft und Arbeitswelt wollen wir einen Beitrag für eine sinnvolle Tätigkeit und eine sinnstiftende Zusammenarbeit mit Menschen in ungesicherten Lebenssituationen und sozialen Randgruppen leisten.

Der Verein leitet das Brockenhaus, die Werkstätte und neue Projekte.

Mürside Agca

Leiterin

Willy Wihler

Kassier

Saim Agca

Geschäftsführer

Rudi Keller

Präsident

VORSTAND

ANGEBOT

Der Verein Rosa bietet Arbeits-, Beschäftigungs- und Praktikumsplätze für Migranten/innen und von Arbeitslosigkeit und Krankheit betroffenen Personen an.
Arbeitssuchende Menschen haben die Möglichkeit, einer Arbeit oder Beschäftigung in einem geschützten Rahmen nachzugehen, welche ihren Fähigkeiten und Ressourcen entspricht.
Durch die Arbeit in einer der internen Werkstätten oder im Brockenhaus können Erfahrungen im Arbeitsbereich gesammelt und Neues dazu gelernt werden, welche für den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt wertvoll und nützlich sind. 

 

Bei uns können folgende Arbeiten übernommen oder gelernt werden: Arbeit im Verkauf, Recycling, Reinigung, Räumung, Velomechanik, einfache Schreinerei, Elektroreparatur, Kleider und Geschirr sortieren, putzen, lagern und Vorbereitung für den Verkauf.

SPENDEN

Um unsere Arbeit für psychisch beeinträchtigte Menschen wie bisher zu gewährleisten, sind wir vermehrt auf private Spenden angewiesen.

Bank-Konto: Berner Kantonalbank IBAN: CH36 0079 0042 4848 2986

Beiträge: Einzelmitglied Fr. 100.00/Jahr, als Firma Fr. 250.00/Jahr

STATUTEN

I. Sitz und Zweck
Art. 1 
Unter dem Namen Rosa Brockenhaus Hilfswerkverein besteht mit Sitz in Bern ein Verein, dessen Dauer unbestimmt ist.
Art. 2 
Der Verein führt das Rosa Brockenhaus  und die Werkstätte. Der Verein hat gemeinnützigen, Selbsttragenden Charakter und verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck. Die Brocki Rosa  nimmt Gebrauchsgüter jeglicher Art unentgeltlich entgegen, welche sie zu Gunsten der Öffentlichkeit wiederverwertet. Der Rosa Brockenhaus Hilfswerkverein Bern bietet Arbeitsplätze für psychisch behinderte Mitmenschen Migrationen und Arbeitslosen. Der Gewinn der Brocki Rosa  dient zur Äuffnung von Reserven, welche zu einem sozialen Zweck eingesetzt werden.


II. Vereinskapital, Haftbarkeit
Art. 3
Die finanziellen Bedürfnisse werden erbracht durch:
1. Mitgliederbeiträge2. Einnahmen aus dem Brockenhaus3. Kapitalerträge4. Spenden und Legate
Die Mitgliederbeiträge betragen  100.-pro Person  250.-pro Institution. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

III. Mitgliedschaft
Art. 4
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Einzelperson sowie Institutionen werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Das Aufnahmegesuch ist schriftlich an den Präsident zu richten.
Art. 5
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
1. Austritt. Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung an den Präsidenten. Er ist jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zulässig.2. Ausschluss. Ein Mitglied kann bei nicht Bezahlung des Mitgliederbeitrages nach erfolgter schriftlicher Mahnung, ohne weitere Begründung vom Vorstand ausgeschlossen werden.3. Tod
Art. 6
Ausscheidende Mitglieder oder deren Rechtsnachfolger haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen oder Teile davon.

 

IV. Organe
1. Mitgliederversammlung (Generalversammlung)2. Vereinsvorstand
Der Vorstand besteht mindestens aus:
    •    Präsident       
    •    Kassier: Zeichnungsberechtigung
          Einzeln: GeschäftsführerKollektiv: 2 Vorstandsmitglieder
    •    Geschäftsführung3. Rechnungsrevisoren
Art. 7
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet 3-4 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres statt.Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich.Anträge gelangen spätestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand.
Art. 8
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
1. Wahl der Vorstandsmitglieder, der Beisitzer und der Rechnungsrevisoren für eine Dauer von 4 Jahren.2. Statutenänderungen3. Beschlussfassung über die vom Vorstand überwiesenen Geschäfte.4. Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten.5. Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes.6. Festsetzung des Jahresbeitrages.
Art. 9
Der Vereinsvorstand besteht aus 4 - 7 Mitgliedern.Er konstituiert sich selbst.Die strategischen Aufgaben des Vorstands sind:
1. Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung oder anderen Organen übertragen sind. Insbesondere steht ihm die gesamte Geschäftsführung und die allgemeine Überwachung der Interessen des Vereins zu.2. Der Vorstand entscheidet über die Zuteilung des Erlöses im Sinne von Art. 2, Abs. 2, der Statuten.3. Vertretung des Vereins nach aussen. Er bestimmt die zeichnungsberechtigten Personen und die Art der Zeichnung.4. Einberufung der Mitgliederversammlung.5. Der Vorstand bestimmt die aus  ca. 4 Mitgliedern bestehende Betriebskommission,  ist verantwortlich für die Anstellung des Geschäftsführers und der Angestellten sowie deren Lohnfestsetzung.6. Entscheidung über Lancierung von Prozessen und Aktivitäten und  die Beendigung von solchen.7. Beschlussfassung über Finanz-Anträge der Betriebskommission über Fr. 1'000.-.
Art. 10
Die operativen Aufgaben der Betriebskommission sind:
1. Beratung und Überwachung des Geschäftsganges und der Personalbeschaffung.2. Ausarbeitung von Pflichtenheftern für Geschäftsführer, Angestellte und MitarbeiterInnen Programmeinsätze.3. Ausarbeitung von Arbeitsverträgen.
Art. 11
Aufgaben des Geschäftsführers:
1. Verantwortung für eine einwandfreie Geschäftsführung.2. Personalführung

 

V. Rechnungswesen
Art. 12
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Betriebsrechnung und Bilanz liegen zwecks Einsicht durch die Mitglieder während zwei Wochen vor der Jahresversammlung am Geschäftssitz des Vereins auf.
Art. 13
Der Vorstand wählt für die Dauer von 3 Jahren 2 Revisoren, die nicht Vereinsangehörige sein müssen. Sie prüfen und verifizieren Rechnungen, Buchführung, Belege, Kassabestand und legen der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht über die Jahresrechnung und die Ergebnisse ihrer Revisionstätigkeit vor.


VI. Auflösung des Vereins
Art. 14
Eine Auflösung des Vereins erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.Das Vereinsvermögen ist in jedem Fall und unwiderruflich für soziale Zwecke gemäss Art. 2 zu verwenden.

 

VII. Bekanntmachungen
Art. 15
Bekanntmachungen des Vereins an die Mitglieder erfolgen schriftlich. Vorstehende Statutenänderungen wurden an der Mitgliederversammlung vom Montag 22. März 2010 genehmigt. Weitere Statutenänderungen werden von der Mitgliederversammlung verabschiedet.
Vereinsadresse ist:
Rosa Brockenhaus Hilfswerkverein, Wankdorffeldstr. 96 3014 Bern.  mail@rosabrockenhaus.ch   www.rosabrockenhaus.ch

WERKSTÄTTE

Im Rosa Brockenhaus befinden sich unsere Werkstätte zur Auffrischung und Reparatur der eingelieferten Waren. Inzwischen sind auch diverse Werkstätte entstanden, welche von verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreut werden. Alle können dort ihre Fachkenntnisse einbringen oder Einblicke in neue Gebiete erhalten.


Textilwerkstatt 
Entgegengenommene Kleidungsstücke werden sortiert, gereinigt und wenn nötig ins Nähatelier weitergereicht. Passend zur Jahreszeit werden Kleider in den Verkauf gebracht und der Rest weiter gelagert. 


Nähatelier 
Das Nähatelier hat verschiedene Funktionen: Einerseits werden interne Änderungs- und Flickarbeiten erledigt und andererseits externe Wünsche von Kundinnen und Kunden erfüllt. Unser Näh-Team kann Kleider, Vorhänge und Dekorationsmaterial aus Stoff nach Wunsch und Vorstellung und zu günstigen Preisen verarbeiten. 


Elektrowerkstatt
In der Elektrowerkstatt werden Geräte und Lampen kontrolliert und repariert. So kann das Rosa Brockenhaus die gute Qualität der verkauften Waren gewährleisten. Lampen und eigene Elektrogeräte können in der Werkstatt kostengünstig repariert werden (Aussenaufträge).

 

Möbelwerkstatt
Die angelieferten Möbel werden gereinigt und wenn nötig aufgearbeitet. Es müssen je nach Zustand kleinere oder grössere Reparaturen vorgenommen werden. Damit kann gewährleistet werden, dass die Möbel in einem guten Zustand an die Kundinnen und Kunden gelangen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Möbel bei uns selber zu bearbeiten.


Geschirrwerkstatt
Geschirr und andere Küchenutensilien werden sortiert, gereinigt und passend zusammengestellt. Je nach Bedarf bringen wir es in den Verkauf oder wir lagern es.


Velowerkstatt
In der Velowerkstatt können Fahrräder aller Art und in jedem Zustand repariert werden. Fahrräder, welche auf den ersten Blick unreparierbar erscheinen, werden nicht weggeworfen, sondern werden demontiert und als Ersatzteile wiederverwertet. Die geflickten Velos sind danach wieder strassentauglich und werden im Rosa Brockenhaus verkauft.

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